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Die Archive sind ab Juli 2012 verfügbar

 

An alle Mitglieder des BDB:


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den seitens der Gewerkschaft ver.di initiierten Arbeitsniederlegungen der Mitarbeiter in der WSV taucht wiederholt die Frage auf, was eigentlich das Ziel des Streiks ist („Was will ver.di?“). Die Gewerkschaft hat sich hierzu wiederholt in den Medien öffentlich so geäußert, dass aufgrund der WSV-Reform tausende Arbeitsplätze bei der WSV in Gefahr seien. Rechtsverbindliche Zusagen seitens des Bundesverkehrsministers Ramsauer lägen nicht vor.

Das BMVBS hat deshalb im Zuge des noch andauernden Streiks der WSV-Mitarbeiter ein arbeitsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. Gregor Thüsing (Universität Bonn) in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll der Klärung der zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft streitigen Frage dienen, wie verbindlich die seitens der Bundesregierung gegenüber den WSV-Mitarbeitern gemachten Zusagen sind und ob der seitens der Gewerkschaft geforderte Tarifvertrag den Mitarbeitern ein Mehr an Rechtssicherheit bringen würde.

Das Gutachten vom 22. Juli 2013, das der BDB-Geschäftsstelle vorliegt, bestätigt eindeutig und in allen Punkten die Position der Bundesregierung:

1.     Die bereits getroffenen schriftlichen Zusagen sind wirksamer Bestandteil der Arbeitsverträge sämtlicher Mitarbeiter der BMVBS-Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt sowie der Mitarbeiter in der WSV geworden.
2.     Es besteht seitens des Arbeitnehmers ein einklagbarer Anspruch darauf, dass diese Zusagen eingehalten werden.
3.     Eine einseitige Änderung der Zusagen seitens des Arbeitgebers ist nicht möglich.
4.     Ein Tarifvertrag würde den Mitarbeitern der WSV nicht mehr Rechte einräumen, als ihnen schon jetzt aufgrund der vom BMVBS getätigten Schreiben zustehen. Schlimmer noch: Eine tarifvertragliche Regelung würde die betroffenen Arbeitnehmer schlechter stellen, als dies nun durch die sog. Gesamtzusagen der Fall ist.
5.     Selbst wenn es zu einem neuen Tarifvertrag käme, könnte dieser sich allein auf eine soziale Abmilderung der WSV-Reform beziehen; eine Verhinderung der WSV-Reform selbst wäre unzulässig.


Im Einzelnen:

Das BMVBS hat den Mitarbeitern der WSV mit Schreiben vom 18. Juli 2012 und 10. Juni 2013 (verbunden mit dem Anhang vom 5. Juni 2013) eine sog. Gesamtzusage erteilt, in der es sich u.a. dazu verpflichtet hat bis 2023:
-          im Rahmen der WSV-Reform keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen,
-          Versetzungen oder Umsetzungen nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer vorzunehmen,
-          eine Entgeldsicherung bei Maßnahmen zur Umsetzung der WSV-Reform und bezüglich zusätzlicher Mobilitätsleistungen an zu versetzende Arbeitnehmer zu tätigen, sowie
-          bis 2020 keine Standortauflösungen vorzunehmen.

Die Gesamtzusagen sind wirksamer Bestandteil des Arbeitsvertrages aller Mitarbeiter der WSV geworden. Dadurch besteht für jeden einzelnen Mitarbeiter ein einklagbarer Anspruch gegen das BMVBS. Eine einseitige Änderung der Zusagen durch den Arbeitgeber (BMVBS) ist nicht möglich und die Zusagen stehen auch unter keinem Änderungsvorbehalt. Sie sind nicht durch anderweitige Vereinbarungen, z.B. Dienstvereinbarungen zwischen dem Personalrat und dem BMVBS, abdingbar.

Besonders hervorzuheben ist, dass eine tarifvertragliche Regelung für die Mitarbeiter der WSV sogar die ungünstigere Lösung wäre. Tarifverträge sind nämlich, anders als Gesamtzusagen, z.B. durch spätere Regelungen ablösbar. Gesamtzusagen unterliegen hingegen dem sog. Günstigkeitsprinzip. D.h., eine spätere, ungünstigere Regelung kann eine Gesamtzusage nicht ersetzen. Ebenso kann ein Tarifvertrag einseitig gekündigt werden, die Gesamtzusage könnte nur gemeinsam durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgehoben werden. Des Weiteren könnte ein Tarifvertrag vor allem im Bereich der langfristigen Sicherheit des Mitarbeiters nicht so weitreichende Regelungen treffen, wie die Gesamtzusage es derzeit macht.
 
Fazit:
 
Die Gewerkschaft ver.di müsste nun nicht nur der Bundesregierung, sondern auch dem massiv betroffenen Binnenschifffahrtsgewerbe, der interessierten Öffentlichkeit und vermutlich auch den bisher offenbar falsch unterrichteten Mitarbeitern der WSV erklären, was eigentlich Sinn und Zweck dieser Streiks ist, die bereits seit drei Wochen andauern.

Ich möchte Sie bitten, diese Information auch an die Ihrem Unternehmen angeschlossenen Partikuliere weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jens Schwanen
Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
Dammstraße 15-17
47119 Duisburg
Tel +49-203-8000 660
Fax +49-203-8000 665
Mobil +49-151-1214 9088
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